Aus dem Arbeitsrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Aus dem Arbeitsrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

§ 1 AGG – Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 § 15 AGG – Entschädigung und Schadensersatz

(1) Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) 1Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der oder die Beschäftigte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 2Die Entschädigung darf bei einer Nichteinstellung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn der oder die Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.

Und doch erleben wir regelmässig und in Zeiten guter Konjunktur, daß Arbeitgeber Bewerber aus den Gründen des § 1 AGG benachteiligen. Deshalb Ansprüche auf Entschädigung rechtzeitig angemeldet und Klage vor dem Arbeitsgericht(Ausschlussfristen unbedingt beachten), jüngst so von uns gehandhabt vor dem Arbeitsgericht Kassel.

Gegen die Beanchteiligung im Arbeitsrecht setzen wir uns bundesweit ein

Datenschutz nicht nur für Handwerker

Am 25.05.2018 treten die Regelungen der EU zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft. In Zeiten, da soziale Netzwerke gerne genutzt werden, Geburtstagsgrüße auszutauschen, Zeiten und Anlässe fester und flüssiger Nahrungsaufnahme mit teils berauschender Wirkung mitzuteilen, bis hin zur Mitteilung der Aufenthaltsorte von Kindern, muss und soll Datenschutz Beachtung finden. Nicht zuletzt auch Handwerksbetriebe, angefangen beim Großkonzern mit Rechtsabteilung bis hin zum kleinen Einmannbetrieb sind zur Vermeidung empfindlicher Bussgelder aufgefordert, die Vorschriften zum Datenschutz zu beachten und adäquat an den Mann zu bringen. Von der Bürokratie zur Ironie ist es manchmal kein weiter Weg, dennoch:

Viele Anfragen unserer gewerblichen Mandanten aus dem Handwerk haben wir günstig beantwortet, indem wir auf nachfolgenden Link

https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/

verwiesen haben. Datenschutz ist kein Zauberwerk und erfordert selten juristische Expertise. Die ZDH hat gut und ausreichend aufbereitet, was Handwerker zu beachten haben. Brauchen Sie dennoch unsere Beratung, stehen wir Ihnen darüber hinaus gern zur Verfügung.

Vorgeschobener Eigenbedarf Mietrecht Paderborn

Mietrecht, Paderborn: Im letzten Jahr häuften sich im mietrechtlichen Dezernat die von uns bearbeiteten Eigenbedarfskündigungen im Vergleich zu den Vorjahren überproportional hoch. Auch heute wurde vor dem Amtsgericht Paderborn eine Räumungsklage wegen Eigenbedarfs verhandelt. Die von uns vertretene Mieterin glaubte nicht daran, daß die ehemals befreundete Vermieterin die seinerzeit vermietete Wohnung dauerhaft für sich wollte. Vor Monaten gab es fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen. Statt diese vernünftig zu korrigieren, zog es die Vermieterin vor, Eigenbedarf zu reklamieren.

Mietrecht Paderborn Kündigung Eigenbedarf

Anhand zahlreicher Indizien ist es uns gelungen, die widersprüchlichen Begründungen zur Eigenbedarfskündigung zu entkräften. In mündlicher Verhandlung räumte die klagende Vermieterin ein, gar nicht dauerhaft von ihrem prfelgebedürftigen Lebensgefährten in die an die Beklagte vermietete Wohnung ziehen zu wollen, sondern derzeit nur eine Rückzugsmöglichkeit vor ihrem pflegebdürftigen Mann haben zu wollen. Später einmal wolle sie einziehen, wenn der Pflegebürftige nicht mehr mit ihr zusammenleben würde.

Das an sich reicht zur Begründung von Eigenbedarf nach einem Beschluss des BGH vom 11.10.2016, VIII ZR 300/15 schon nicht aus, einem Mieter zu kündigen. Eine auf Vorrat ausgesprochene Eiegenbedarfskündigung lässt der BGH nämlich nicht zu.

Im übrigen fordern BGH und Verfassungsgericht in ähnlich gelagerten Fällen, da wie hier, noch eine der Vermieterin voll zu Wohnzwecken zur Verfügung stehende (Alternativ-)Kellerwohung vorhanden ist, eine kritische Abwägung der Parteiinteressen. Und nur dann, wenn die Vermieterinteressen deutlich überwiegen, kann der mietenden Partei gekündigt werden, wenn vermieterseits eine Zweitwohnung beansprucht wird.

Mietrecht: Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnung

Mietrecht Paderborn Betriebskosten Zähler
Mietrecht Paderborn Betriebskosten

Immer wieder stellen Betriebskostenabrechnungen sowohl Vermieter als auch Mieter vor Probleme. Allgemeine Fragen, wie Leerstände zu berücksichtigen sind, sich unterjährig veränderte Personenzahlen in der Abrechnung auswirken und nicht durch Zählereinrichtungen ermittelte Verbrauchswerte berechnet werden, führen häufig zu Streit.

Was aber, wenn Teile der Mietwohnungen mit Zählereinrichtungen ausgerüstet worden sind, andere Wohneinheiten aber nicht?

In solchen Fällen tendiert das Amtsgericht Paderborn – so auch die überwiegende Meinung in Rechtssprechung und Literatur – dazu, daß die mit Zählern ausgerichteten Wohneinheiten nicht dem Vorwegabzug unterfallen, damit nicht die übrigen Mieter, denen keine individuell gemessenen Verbrauchswerte zugute kommen, benachteiligt werden.

Übrigens, viele der von uns im Jahr 2017 geprüften Nebenkostenabrechnungen wiesen schwere Fehler auf. Eine genaue Überprüfung lohnt sich jedenfalls.

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