Mieter haften nicht für fehlende Wartung einer Heizungsanlage

In den Wintermonaten häufen sich naturgemäß die Probleme mit der Heizung. Kommt es zu Problemen bei der Befüllung des Heizöltanks, stellt sich zunächst die Frage unsachgemäßer Befüllung durch die Lieferantin. Diese muß als Fachfirma über die ordnungsgemäße Befüllung wachen. Auch der Hauseigentümer hat dieTankanlage regelmäßig zu warten und laufend auf äußerlich sichtbare Mängel überprüfen zu lassen. So schon der BGH, Urteil v. 18.1.1983, VI ZR 57/81.

Fehlt es daran, können Mieter nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden.

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