Rechtzeitige anwaltliche Beratung – und Sie sind entspannter

Mit rechtzeitig eingeholter anwaltlicher Beratung vermeiden Sie viele Sorgen und Prozeßrisiken. Umfassende anwaltliche Beratung wird durch das Internet nicht ersetzt. Zwar finden sich in einschlägigen Foren die einen oder anderen brauchbaren Tipps, aber die umfassende Beratung, die verschiedene Lösungswege mit den jeweiligen Risiken transparent macht, wird dadurch nicht ersetzt.

Ein jüngst von uns bearbeiteter Fall macht dies deutlich. Das Amtsgericht Paderborn hatte zum
Az. 51 C 240/11 (noch nicht rechtskräftig) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Ein Vermieter verlangt knapp 3.000,00 € von der von uns vertretenen ehemaligen Mieterin. Diese hatte die Wohnung mit ihrem damaligen Freund im Jahr 2007 angemietet und nach einem Zerwürfnis mit Ihrem Freund die gemeinsame Wohnung zu Ende 2007 verlassen. Das wußte der Vermieter, bestritt aber, einer Kündigung des Mietvertrags durch das Pärchen mit gleichzeitiger Fortsetzung des Mietvertrags mit dem zurückgelassenen Freund zugestimmt zu haben.

Im Prozeß zeigte sich, daß die von uns vertretene Ex-Mieterin den Beweis des Zugangs der Kündigungserklärung nicht erbringen konnte.

Nur durch unser intensives und insistierendes Verhör der gegnerischen Zeugin konnten wir dem Gericht dennoch Tatsachen liefern, die aufgrund der Kenntnis des Vermieters vom Auszug und der gelebten Mietabrechnung gegenüber dem zurückgebliebenen Ex-Freund zur Abweisung der gegnerischen Zahlungsansprüche gegenüber unserer Mandantin führten.

Wir streiten für unsere Mandanten gern und hart in der Sache, aber Risiken der richterlichen Beweiswürdigung können auch wir nicht immer vollständig beseitigen.

Unsere Mandantin indes litt unter der ungewissen Prozeßsituation, schließlich dauerte es Monate, bis das erlösende Urteil kam. Diese unschönen Zeiten lassen sich durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden.

In einem solchen Fall, der übrigens auch im von Rechtsanwältin Katja Sprute betreuten Familienderzernat regelmäßig ähnlich auftritt, ist für den Fall der Trennung eines verheirateten oder auch nicht verheirateten Mieterpaares, rechtzeitig sicherzustellen, wer die Wohnung weiterbewohnen soll und wer aus dem Vertrag ausscheidet. Demgemäß sind die Interessenlagen mit dem jeweiligen Vermieter rechtzeitig abzustimmen und beweisbar zu dokumentieren.

Übrigens noch zum Familienrecht: Auch derjenige Ehegatte, der nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, kann grundsätzlich die Überlassung der Mietwohnung verlangen. Wie das geht, ist nach anwaltlicher Beratung verständlich.

Die Querbeziehung zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten herzustellen und individuelle Lösungen für Sie zu entwickeln, ist anwaltliche Aufgabe, die das Internet nicht leisten kann.

Nebenkostenabrechnungen – ein weites Feld für Fehler

Alljährlich zu Jahresbeginn wird über die Mietnebenkosten abgerechnet. Wird über die Mietneben – oder  Betriebskosten nicht binnen Jahresfrist nach Abrechnungszeitraum abgerechnet, laufen Vermieter Gefahr, eventuelle Nachforderungen nicht mehr geltend machen zu können. Mieter können dann Verjährung nach § 556 III BGB einwenden.

Genauso wichtig ist es, daß die Betriebskostenabrechnung den strengen formalen Kriterien genügt, wie sie durch höchstrichterliche Rechtssprechung entwickelt wurden. Anfangs- und Endzählerstände sind auszuweisen, Abrechnungsmaßstäbe nachvollziehbar darzulegen, auch und insbesondere, wenn mehrere Mietobjekte zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Genügt eine Abrechnung den strengen formalen Kriterien nicht, kann eine verspätete Korrektur regelmäßig nicht mehr dazu führen, daß Nachforderungen gestellt werden.

So sieht es aktuell auch die Berufungskammer beim Landgericht Paderborn. In einem derzeit anhängigen Berufungsverfahren will die Vermieterseite eine formal fehlerhafte Nebenkostenabrechnung durch Erklärungsversuche zu den gewählten Verteilerschlüsseln nachträglich brauchbar machen. In der Vorinstanz obsiegten wir mit Hinweis auf die durchgängige Rechtssprechung und sind sicher, daß von uns erwirkte erstinstanzliche Urteil auch durch die Berufungskammer bestätigen lassen zu können.

Natürlich bieten wir Mietern, wie auch der Mieterbund oder Verbraucherberatungen, unsere Expertise an, wenn es um die Beurteilung einer Betriebskostenabrechnung geht.

Für Vermieter und Hausverwaltungen erstellen wir darüberhinaus rechtssichere Musterabrechnungen.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Thomas Sprute
Sekretariat 05251-1609327

Heizkostencheck – Ein Service des Deutschen Mieterbundes

Praxistip von Rechtsanwalt Thomas Sprute:

Nicht nur die Mieter in Paderborn, sondern auch die Hauseigentümer rätseln aktuell, ob die Explosion der Heizkosten Folge der letzten beiden kalten Winter, oder Folge einer schlecht eingestellten Heizungsanlage ist.

Hilfestellung kann der kostenlose Heizcheck bieten – Ein Service des Deutschen Mieterbund e.V.

Stellen Sie anormale Werte fest?  Ist die Rechtslage unklar ? Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Mieter haften nicht für fehlende Wartung einer Heizungsanlage

In den Wintermonaten häufen sich naturgemäß die Probleme mit der Heizung. Kommt es zu Problemen bei der Befüllung des Heizöltanks, stellt sich zunächst die Frage unsachgemäßer Befüllung durch die Lieferantin. Diese muß als Fachfirma über die ordnungsgemäße Befüllung wachen. Auch der Hauseigentümer hat dieTankanlage regelmäßig zu warten und laufend auf äußerlich sichtbare Mängel überprüfen zu lassen. So schon der BGH, Urteil v. 18.1.1983, VI ZR 57/81.

Fehlt es daran, können Mieter nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden.

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