Unfallflucht mit Folgen

Unfallflucht kann teuer werden. Zu enge Parkbuchten, Tiefgaragen und Parkplätze – wer in Paderborn kann nicht ein Lied davon singen? Schnell passiert es, daß beim Rangieren das benachbarte Auto touchiert wird. Sach- und Lackschäden am gegnerischen Fahrzeug übersteigen dann schnell die Bagatellgrenze.

Unfallschaden vor Regulierung Paderborn
Unfallschaden vor Regulierung Paderborn

Gut, daß es die Haftpflichtversicherung gibt, mag man denken. Wer allerdings nach Bemerken eines Anstoßes oder sonstiger Signale, daß er einen Schaden verursacht haben könnte, ohne seiner Wartepflicht nachzukommen oder die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen, die Unfallstelle verläßt, also Unfallflucht begeht, riskiert nicht nur ein Strafverfahren nach § 142 StGB, ggf. seine Fahrerlaubnis, sondern auch seinen Versicherungsschutz.

Nach § 28 II VVG in Verbindung mit den Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen ist die Haftpflichtversicherung regelmässig berechtigt, in Höhe des vorläufig von ihr regulierten Schadens in gewissen Grenzen Regress zu nehmen.

Jeder Fall ist anders, und wir haben aufgrund unserer Erfahrung einige Lösungsansätze, damit es Sie nicht in aller Härte treffen muss.

Dennoch gilt folgende Faustformel: Wer bemerkt, daß er einen Unfall verursacht haben könnte, sollte tunlichst am Unfallort auf den Beteiligten warten und/oder die Polizei zwecks Schadensfeststellung herbeirufen, wenn er nicht ganz triftige Gründe hat, sich zu entfernen.

Und wie bei jedem Unfall gilt: Die eigene Haftpflichtversicherung ist unverzüglich zu unterrichten, will man seinen Versicherungsschutz nicht unnötig gefährden.

Eigenbedarf nach Flüchtlingskrise

Nachdenklich, ja, sogar wütend, stimmen Presseberichte, wonach die Stadt Nieheim einer Mieterin kündigt, die seit 16 Jahren in der von der Stadt angemieteten Wohnung lebt. Zur Begründung wird Eigenbedarf angeführt, weil die Stadt die Wohnung für Flüchtlinge benötige. http://www.welt.de/politik/deutschland/article146825325/Fuer-Fluechtlinge-gekuendigt-Das-war-wie-ein-Tritt.html

Ist schon fraglich, ob die Stadt Nieheim als öffentlich-rechtliche Körperschaft überhaupt Eigenbedarf beanspruchen kann, so eröffnet  § 573 BGB weitere Bedenken. Eigenbedarfskündigungen setzen voraus, daß der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt, die die freiwerdende Wohnung nicht nur vorübergehend beziehen sollen oder wollen.  Schwer vorstellbar, daß diese Voraussetzungen durch Flüchtlinge erfüllt werden.

Die Würde des Menschen ist zu respektieren; die der Flüchtlinge, wie gleichermassen die Würde der langjährigen Mieterin. Möge sie sich wehren und sie wird Erfolg haben!

Schade, daß Politik und Verwaltung zu so dämlichen Aktionen hingerissen werden, weil derzeit keine Ordnung in der Bewältigung der Flüchtlingsmassen erkennbar ist.

 

 

Baumaßnahmen Warburger Straße in Paderborn erfreulich schnell abgeschlossen

Großes Lob an das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn. Die Massnahmen werden einstweilen ohne Behinderungen beendet. Stand 25.8.2015

Hier unser ursprünglicher Beitrag vom 12.8.2015:

Sonst im Verkehrsrecht aktiv, geben wir hier Bericht zur  aktuellen Verkehrslage an der Warburger Straße in Paderborn :

Aktuell erneuert die Stadt Paderborn die Fahrbahndecke der Warburger Straße stadteinwärts. Sie erreichen unsere Kanzlei derzeit mit verkehrsbedingten Verzögerungen von der Stadtmitte kommend.

Von Auswärts über die Warburger Straße kommend fahren Sie bis zur Absperrbarke und dann auf unseren Parkplatz.

Das Amts- und Landgericht Paderborn erreichen Sie derzeit nicht direkt über die Warburger Straße. Wir empfehlen, von Süden kommend weiträumig über die Driburger Straße auszuweichen.

Wir weisen den Weg – das ist unser Geschäft.

Moderne Kunst und Mietrecht – in Paderborn kein Widerspruch

Die Paderborner Museumslandschaft wird derzeit umgestaltet. Grund genug für uns, hier zwei Exponate heimischer Künstler zu veröffentlichen.

   

 

Dem geneigten Kunstliebhaber ist klar: Es handelt sich um Schäden einer gewerblich vermieteten Immobilie, die nicht länger als nötig zu bestaunen sein sollen. Ob Vermieter oder Mieter – wir führen Sie durch das mietrechtliche Schadensersatzrecht, damit Schäden nicht als Ärgerniss sondern allenfalls als Foto in Erinnerung bleiben.

Versicherungsrecht – Keine Haftung des Hauseigentümers für Schneelawinen bei extremen Wetterlagen

Das Amtsgericht Brakel hatte jüngst zu entscheiden, ob ein Verkehrsteilnehmer, dessen Auto um die Jahreswende 2011 von einer Schneelawine, die vom benachbarten Hausdach abging, schwer beschädigt wurde, vom Hauseigentümer Schadensersatz verlangen kann. Die für den Autoeigentümer klagende Kaskoversicherung meinte gegenüber dem von uns vertretenen Hauseigentümer deshalb Schadenersatz aus übergegangenem Recht beanspruchen zu können, weil der Hauseigentümer Sicherungsvorkehrungen gegen abgängige Schneelawinen nicht installiert hatte. Das Amtsgericht Brakel bestätigte nunmehr unsere Argumentation, daß der Eigentümer des Autos sich die überwiegende und ein etwaiges Verschulden des Hauseigentümers verdrängende Schuld der Fahrerin seines Autos zurechnen lassen muss. Abgesehen davon, daß es in der Stadt Brakel mangels regelmäßig zu besorgender Schneemassen überwiegend nicht üblich und satzungsrechtlich nicht vorgesehen ist, auf den Dächern Schutzvorrichtungen gegen Schneelawinen zu installieren, muß jeder Autofahrer bei extremen Witterungsverhältnissen die Gefahr von Schneelawinen vorhersehen und nach sicheren Parkplätzen suchen. Das tat die Fahrerin im entschiedenen Fall nicht. Den Hauseigentümer trifft deshalb keine Schadensersatzpflicht.

Urteil des AG Brakel  – 7 C 376/12 -, noch nicht rechtskräftig.

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