Familienrecht – Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Familienrecht. Unverheiratete Väter, die bislang selbstverständlich Unterhalt für ihre Kinder zahlen mußten, aber gegen den Willen der Kindesmutter keinerlei Mitbestimmungsrecht bei der Erziehung der Kinder hatten, können aufatmen. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, wonach auch unverheiratete Väter, die bislang nur mit Zustimmung der Kindesmutter mit ihr das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhielten, dieses auch gegen ihren Willen beantragen können. Während die Kindesmutter ein solches bislang grundlos verhindern konnte, wird dem Vater das Sorgerecht auf seinen Antrag hin jetzt nur dann verweigert, wenn die Sorgerechtsübertragung auch auf ihn dem Kindeswohl widerspräche. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Eltern zusammenleben oder die Kindesmutter sogar den Kontakt zum Kindesvater ablehnt. Entscheidend ist allein, ob der Einfluß des Vaters auf das Kind, den er durch das Sorgerecht ausüben kann, für dieses nachteilig wäre. Rechtsanwältin Katja Sprute, Dezernentin für Familienrecht, begrüßt die nun getroffene Regelung, die nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2009 und 2010, wonach ledigen Vätern ihre verfassungsmäßig garantierten Elternrechte nicht beschnitten werden dürften, längst überfällig war. Die neue Regelung gilt auch für bereits bestehende Vater-Kind-Beziehungen, in denen sich die Mutter bislang weigerte, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.

Trennung, Scheidung und was noch?

Rechtsanwältin Katja SpruteMit einer Trennung sind weitreichende Änderungen der gesamten Lebenssituation verbunden:

Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Wer kann in der bislang genutzten Ehewohnung bleiben? Was ist mit dem Hausrat? Wie wird fortan das Leben der nun Getrennten finanziert? Das Leben in zwei getrennten Haushalten ist teurer als in einem. In welcher Höhe bestehen also Unterhaltsansprüche und -pflichten? Was geschieht mit dem gemeinsamen Eigentum der Eheleute? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Bestehen Zugewinnausgleichsansprüche, weil einer der Partner während der Ehe sein eigenes Vermögen in einem größeren Umfang vermehren konnte als der andere? Die Regelung dieser Fragen wird umso schwieriger, je zerstrittener die Parteien sind.

Rechtzeitige anwaltliche Beratung spart Nerven und Geld!

Spätestens an dieser Stelle bereuen daher viele, daß sie den Schritt in die Ehe möglicherweise zu blauäugig gegangen sind und nicht damals schon ein mögliches Scheitern der Ehe in Betracht gezogen haben. Denn solange man sich noch gut versteht, bestehen beste Chancen, die Belange beider Parteien im Trennungsfall angemessen und gerecht zu regeln. Aber auch wenn die Ehe schon geschlossen ist oder die Trennung kurz bevorsteht oder gar erfolgt ist, lohnt es sich immer, und zwar zum einen um der Nerven willen, zum anderen aber insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, sich um eine einvernehmliche Regelung zu bemühen. An dieser Stelle kommen wir mit unserer beruflichen Erfahrung ins Spiel: denn nur wer die rechtlichen Voraussetzungen und Fallstricke kennt, kann eine optimale rechtliche Regelung herbeiführen. Dabei sind wir stets bemüht, ihre rechtlichen Interessen einvernehmlich durchzusetzen. Müssen wir allerdings feststellen, daß Ihr früherer Partner vernünftigen Regelungen nicht zugänglich ist, können Sie sicher sein, daß wir Ihre Interessen dann mit der gleichen Sachlichkeit aber ebenso stringenter Konsequenz vor Gericht vertreten.

Unser Fachwissen für Sie:

Nehmen Sie also unser Fachwissen und unsere Erfahrung für alle Fragen im Zusammenhang mit

■ Trennung/ Scheidung
■ Unterhaltsrecht
■ Sorgerecht
■ Umgangsrecht
■ Güterrecht
■ Vermögensauseinandersetzung

in Anspruch. Eine Trennung bedeutet das Ende einer Lebensgemeinschaft, aber das Leben geht weiter. Wir helfen Ihnen, dies in rechtlicher Hinsicht so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Katja Sprute
Durchwahl Sekretariat 05251 -1609326

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