Keine Eigenbedarfskündigung ohne konkrete Verwertungsbemühung

Mietrecht: Wie der BGH mit jüngerer Entscheidung vom 23.9.2015– VIII ZR 297/14 – darlegt, sind Eigenbedarfskündigungen dann nicht zu rechtfertigen, wenn beim Vermieter konkrete Verwertungsabsichten fehlen.

Der BGH folgt damit seiner bisherigen Rechssprechung, wonach ein wie auch immer geartet beanspruchter Eigenbedarf am Mietobjekt hinreichend konkret gewordene Verwendungsabsichten des Vermieters verlangt. Lassen sich diese nicht feststellen, indiziert das häufig einen lediglich vorgeschobenen Eigenbedarf.

Thomas Sprute, Rechtsanwalt

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