Unterhalt lebenslänglich?

Der BGH hat mit einem Ende Februar veröffentlichten Urteil vom 25.1.2012 – XII ZR 139/09 – nunmehr klargestellt, daß das neue Unterhaltsrecht im Grundsatz auch auf alte Eheverträge ausstrahle.

Mit der letzten großen Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 sollten geschiedene Ehepartener stärker zu eigener Erwerbstätigkeit angehalten werden. Lebenslange Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Ex – Partner sind die absolute Ausnahme und vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht gewollt. Was nun, wenn sich Ehepartner Jahre zuvor in einem Ehe- oder Scheidungsfolgevertrag verpflichtet hatten, dem anderen lebenslang Unterhalt zu zahlen?

Der BGH erklärt in der zitierten Entscheidung das neue Recht kurzerhand zur Störung der Geschäftsgrundlage. Aus diesem Rechtsinstitut folgt dann im Grundsatz ein Anspruch auf Anpassung der Altverträge.

Nach neuem Recht sind solche Anpassungen also jedenfalls denkbar, wobei im Einzelfall u.a. der Grad der ehebedingten Nachteile des jeweiligen Unterhaltsempfängers zu berücksichtigen sein wird.

Ob und wie hoch Unterhaltszahlungen zu Ihren Gunsten gekürzt werden können, können wir individuell berechnen. Die individuelle Prüfung und anwaltliche Beratung empfehlen wir in Ihrem doppelten Interesse – nicht zuletzt wegen hoher Prozeßkostenrisiken.

Dafür steht Ihnen das Team um Rechtsanwältin Katja Sprute, Ihre Ansprechpartnerin in unserem Familiendezernat, gern zur Verfügung.

RAìn Katja Sprute

Tel: 05251160930

Radarwarner, Apps und die Frage zur Zulässigkeit

Jüngst am Stammtisch wurde über Handies, unterschiedlichste Betriebssysteme und diverse Apps gefachsimpelt, die zuverlässig vor Radar und Blitzern warnen sollen.

Die Frage war: Sind die Dinger zulässig? Klar ist die gesetzliche Vorgabe zu § 23 1b StVO. Klar jedenfalls, was sogenannte „Stand-alone“ Geräte betrifft. Diese früher häufig anzutreffenden Geräte aus dem Elektronikmarkt, deren Funktion sich ausschließlich auf die Wartung nach Ortung der Blitzer beschränkt, wurden und werden eingezogen und vernichtet, wenn sie im Fahrzeug einsatzbereit mitgeführt werden. Ein saftiges Bussgeld droht zudem.

Anders beurteilt sich die Frage, ob auch mit Radarwarner-Apps ausgerüstete Handies der Einziehung und Vernichtung unterliegen. Von der Rechtssprechung ist diese Frage noch nicht abschließend beschieden worden. Ein empfindliches Bussgeld droht jedenfalls.

Unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlich zu wahrenden Verhältnismässigkeit wird dann aber abzuwägen sein, ob das Handy eingezogen und vernichtet werden darf, obwohl es vertrauliche, persönliche und/oder geschäftliche Daten enthält.

Glücklich diejenigen, die ein Handy der offenen Betriebssysteme haben. Ist die Radarwarner-App auf einer herausnehmbaren Speicherkarte, spricht viel dafür, daß jedenfalls das Handy vor Einziehung und Vernichtung sicher ist.

Nutzer geschlossener Systeme, die Produkte aus Cupertino bevorzugen und bei sich führen, haben es da im Zweifelsfall schwerer.

In jedem Fall bietet sich sofortiger Widerspruch und Konsultation eines Anwalts an, der die Einziehung und Vernichtung unter Hinweis auf die persönlichen und vertraulichen Daten des Betroffenen zu verhindern suchen wird.

Es soll ja noch ganz zuverlässige althergebrachte Methoden geben, zu verhindern, daß man geblitzt wird…

…und funktioniert das mal nicht, steht Rechtsanwalt Thomas Sprute gern zur Verfügung, die unangenehmen Folgen zu minimieren.

Rechtsanwälte Sprute – die Kanzlei mit Soul

Wir sind stolz auf unsere Mitarbeiterin Tatjana Schulte. Seit geraumer Zeit führt sie erstklassig unsere Inkassoabteilung und ist unseren Mandanten und uns jederzeit hilfsbereite Ansprechpartnerin.

Sie hat aber auch das, was Musiker auszeichnet – sie hat den Soul. Nicht verwunderlich, daß sie im Mai mit ihrer Gänsehaut auslösenden Stimme den Delbrücker Talentwettbewerb gewann, nachfolgend Studioaufnahmen machte, und nun am 18.9.2011 dem altehrwürdigen Katharinenmarkt zu Delbrück neue Glanzlichter geben wird. Ihre Sologesangsauftritte werden einen Großteil des Abends im Festzelt ausmachen. Das garantiert Soulstimmung vom Feinsten.

Unser anwaltlicher Rat: Lassen Sie ich sich diesen Ohren- und Augengenuss nicht entgehen.

Rechtzeitige anwaltliche Beratung – und Sie sind entspannter

Mit rechtzeitig eingeholter anwaltlicher Beratung vermeiden Sie viele Sorgen und Prozeßrisiken. Umfassende anwaltliche Beratung wird durch das Internet nicht ersetzt. Zwar finden sich in einschlägigen Foren die einen oder anderen brauchbaren Tipps, aber die umfassende Beratung, die verschiedene Lösungswege mit den jeweiligen Risiken transparent macht, wird dadurch nicht ersetzt.

Ein jüngst von uns bearbeiteter Fall macht dies deutlich. Das Amtsgericht Paderborn hatte zum
Az. 51 C 240/11 (noch nicht rechtskräftig) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Ein Vermieter verlangt knapp 3.000,00 € von der von uns vertretenen ehemaligen Mieterin. Diese hatte die Wohnung mit ihrem damaligen Freund im Jahr 2007 angemietet und nach einem Zerwürfnis mit Ihrem Freund die gemeinsame Wohnung zu Ende 2007 verlassen. Das wußte der Vermieter, bestritt aber, einer Kündigung des Mietvertrags durch das Pärchen mit gleichzeitiger Fortsetzung des Mietvertrags mit dem zurückgelassenen Freund zugestimmt zu haben.

Im Prozeß zeigte sich, daß die von uns vertretene Ex-Mieterin den Beweis des Zugangs der Kündigungserklärung nicht erbringen konnte.

Nur durch unser intensives und insistierendes Verhör der gegnerischen Zeugin konnten wir dem Gericht dennoch Tatsachen liefern, die aufgrund der Kenntnis des Vermieters vom Auszug und der gelebten Mietabrechnung gegenüber dem zurückgebliebenen Ex-Freund zur Abweisung der gegnerischen Zahlungsansprüche gegenüber unserer Mandantin führten.

Wir streiten für unsere Mandanten gern und hart in der Sache, aber Risiken der richterlichen Beweiswürdigung können auch wir nicht immer vollständig beseitigen.

Unsere Mandantin indes litt unter der ungewissen Prozeßsituation, schließlich dauerte es Monate, bis das erlösende Urteil kam. Diese unschönen Zeiten lassen sich durch rechtzeitige anwaltliche Beratung vermeiden.

In einem solchen Fall, der übrigens auch im von Rechtsanwältin Katja Sprute betreuten Familienderzernat regelmäßig ähnlich auftritt, ist für den Fall der Trennung eines verheirateten oder auch nicht verheirateten Mieterpaares, rechtzeitig sicherzustellen, wer die Wohnung weiterbewohnen soll und wer aus dem Vertrag ausscheidet. Demgemäß sind die Interessenlagen mit dem jeweiligen Vermieter rechtzeitig abzustimmen und beweisbar zu dokumentieren.

Übrigens noch zum Familienrecht: Auch derjenige Ehegatte, der nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, kann grundsätzlich die Überlassung der Mietwohnung verlangen. Wie das geht, ist nach anwaltlicher Beratung verständlich.

Die Querbeziehung zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten herzustellen und individuelle Lösungen für Sie zu entwickeln, ist anwaltliche Aufgabe, die das Internet nicht leisten kann.

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