Datenschutz nicht nur für Handwerker

Am 25.05.2018 treten die Regelungen der EU zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft. In Zeiten, da soziale Netzwerke gerne genutzt werden, Geburtstagsgrüße auszutauschen, Zeiten und Anlässe fester und flüssiger Nahrungsaufnahme mit teils berauschender Wirkung mitzuteilen, bis hin zur Mitteilung der Aufenthaltsorte von Kindern, muss und soll Datenschutz Beachtung finden. Nicht zuletzt auch Handwerksbetriebe, angefangen beim Großkonzern mit Rechtsabteilung bis hin zum kleinen Einmannbetrieb sind zur Vermeidung empfindlicher Bussgelder aufgefordert, die Vorschriften zum Datenschutz zu beachten und adäquat an den Mann zu bringen. Von der Bürokratie zur Ironie ist es manchmal kein weiter Weg, dennoch:

Viele Anfragen unserer gewerblichen Mandanten aus dem Handwerk haben wir günstig beantwortet, indem wir auf nachfolgenden Link

https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/

verwiesen haben. Datenschutz ist kein Zauberwerk und erfordert selten juristische Expertise. Die ZDH hat gut und ausreichend aufbereitet, was Handwerker zu beachten haben. Brauchen Sie dennoch unsere Beratung, stehen wir Ihnen darüber hinaus gern zur Verfügung.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen