Am 25.05.2018 treten die Regelungen der EU zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft. In Zeiten, da soziale Netzwerke gerne genutzt werden, Geburtstagsgrüße auszutauschen, Zeiten und Anlässe fester und flüssiger Nahrungsaufnahme mit teils berauschender Wirkung mitzuteilen, bis hin zur Mitteilung der Aufenthaltsorte von Kindern, muss und soll Datenschutz Beachtung finden. Nicht zuletzt auch Handwerksbetriebe, angefangen beim Großkonzern mit Rechtsabteilung bis hin zum kleinen Einmannbetrieb sind zur Vermeidung empfindlicher Bussgelder aufgefordert, die Vorschriften zum Datenschutz zu beachten und adäquat an den Mann zu bringen. Von der Bürokratie zur Ironie ist es manchmal kein weiter Weg, dennoch:
Viele Anfragen unserer gewerblichen Mandanten aus dem Handwerk haben wir günstig beantwortet, indem wir auf nachfolgenden Link
verwiesen haben. Datenschutz ist kein Zauberwerk und erfordert selten juristische Expertise. Die ZDH hat gut und ausreichend aufbereitet, was Handwerker zu beachten haben. Brauchen Sie dennoch unsere Beratung, stehen wir Ihnen darüber hinaus gern zur Verfügung.