Mieter haften nicht für fehlende Wartung einer Heizungsanlage

In den Wintermonaten häufen sich naturgemäß die Probleme mit der Heizung. Kommt es zu Problemen bei der Befüllung des Heizöltanks, stellt sich zunächst die Frage unsachgemäßer Befüllung durch die Lieferantin. Diese muß als Fachfirma über die ordnungsgemäße Befüllung wachen. Auch der Hauseigentümer hat dieTankanlage regelmäßig zu warten und laufend auf äußerlich sichtbare Mängel überprüfen zu lassen. So schon der BGH, Urteil v. 18.1.1983, VI ZR 57/81.

Fehlt es daran, können Mieter nicht ohne weiteres haftbar gemacht werden.

Trennung, Scheidung und was noch?

Rechtsanwältin Katja SpruteMit einer Trennung sind weitreichende Änderungen der gesamten Lebenssituation verbunden:

Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Wer kann in der bislang genutzten Ehewohnung bleiben? Was ist mit dem Hausrat? Wie wird fortan das Leben der nun Getrennten finanziert? Das Leben in zwei getrennten Haushalten ist teurer als in einem. In welcher Höhe bestehen also Unterhaltsansprüche und -pflichten? Was geschieht mit dem gemeinsamen Eigentum der Eheleute? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Bestehen Zugewinnausgleichsansprüche, weil einer der Partner während der Ehe sein eigenes Vermögen in einem größeren Umfang vermehren konnte als der andere? Die Regelung dieser Fragen wird umso schwieriger, je zerstrittener die Parteien sind.

Rechtzeitige anwaltliche Beratung spart Nerven und Geld!

Spätestens an dieser Stelle bereuen daher viele, daß sie den Schritt in die Ehe möglicherweise zu blauäugig gegangen sind und nicht damals schon ein mögliches Scheitern der Ehe in Betracht gezogen haben. Denn solange man sich noch gut versteht, bestehen beste Chancen, die Belange beider Parteien im Trennungsfall angemessen und gerecht zu regeln. Aber auch wenn die Ehe schon geschlossen ist oder die Trennung kurz bevorsteht oder gar erfolgt ist, lohnt es sich immer, und zwar zum einen um der Nerven willen, zum anderen aber insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, sich um eine einvernehmliche Regelung zu bemühen. An dieser Stelle kommen wir mit unserer beruflichen Erfahrung ins Spiel: denn nur wer die rechtlichen Voraussetzungen und Fallstricke kennt, kann eine optimale rechtliche Regelung herbeiführen. Dabei sind wir stets bemüht, ihre rechtlichen Interessen einvernehmlich durchzusetzen. Müssen wir allerdings feststellen, daß Ihr früherer Partner vernünftigen Regelungen nicht zugänglich ist, können Sie sicher sein, daß wir Ihre Interessen dann mit der gleichen Sachlichkeit aber ebenso stringenter Konsequenz vor Gericht vertreten.

Unser Fachwissen für Sie:

Nehmen Sie also unser Fachwissen und unsere Erfahrung für alle Fragen im Zusammenhang mit

■ Trennung/ Scheidung
■ Unterhaltsrecht
■ Sorgerecht
■ Umgangsrecht
■ Güterrecht
■ Vermögensauseinandersetzung

in Anspruch. Eine Trennung bedeutet das Ende einer Lebensgemeinschaft, aber das Leben geht weiter. Wir helfen Ihnen, dies in rechtlicher Hinsicht so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Katja Sprute
Durchwahl Sekretariat 05251 -1609326

Verjährung – Rechtzeitig zum Jahreswechsel noch Ansprüche sichern

Zum Jahrewechsel droht die Verjährung aller Forderungen, die der Regelverjährungsfrist von drei Jahren unterfallen. Unter anderem sind das Werklohn-, Kaufpreis oder Mietzinsforderungen. Höchste Zeit also, die offenen Positionen durchzuarbeiten.

Sie haben noch offene Forderungen aus dem Jahr 2007? Auch diese sind jetzt noch geltend zu machen! Nehmen Sie doch ganz einfach unsere Dienste in Anspruch.

Unsere Inkassoabteilung fertigt zuverlässig und schnell die Mahnanträge, zur Not noch am Vormittag des 31.12.2010, damit die Verjährung gehemmt wird und Ihre Ansprüche rechtzeitig gesichert werden.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen